BASIS | COMFORT | TOP |
*Zahnersatz: Kostenübernahme auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von: |
20 % | 30 % | 40 % gilt zusätzlich auch für Inlays |
Zusammen mit der Erstattung der GKV oder sonstigen Kostenträgern ist die Gesamtleistung auf 90% des Rechnungsbetrages begrenzt |
Krankenhaustagegeld: 10,- EUR pro Aufenthaltstag |
Brille oder Kontaktlinsen: bei einer Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0.5 Dioptrien einmal jährlich oder alle 36 Monate bis zu 160,- EUR |
Große Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät): nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir bis zu 520,- EUR pro Jahr |
Ausland: weltweiter Krankenschutz für Reisen bis zu 45 Tagen |
Kurtagegeld: 13,- EUR pro Aufenthaltstag solange die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung für stationäre Kuren leistet |
* Zum Zahnersatz zählen Prothesen, Kronen, Brücken und Stiftzähne. Die Kosten für Implantate werden nach vorheriger Zusage übernommen.
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| Heilpraktikerleistung: 80 % des Rechnungsbetrages, höchstens 100,- EUR im ersten, bzw. 200,- EUR im zweiten Kalenderjahr. Ab dem dritten Kalenderjahr bis zu 800,- EUR jährlich |