Änderungen der Meldepflicht ab 01.01.2006
gemäß Außenwirtschaftsverkehr (AWV):
- keine Meldung nach AWV
alle EU Standard Überweisungen bis Euro 12.500,--
- Meldung nach AWV erforderlich
neu mit Vordruck Anlage Z 4 zur AWV alle EU Standard Überweisungen
ab Euro 12.500,-- bis Euro 50.000,--
neu die Meldungen erfolgen direkt vom Überweisenden an die
Deutsche Bundesbank
mit Vordruck Anlage Z 1 zur AWV (wie bisher)
alle weiteren Zahlungen ab Euro 12.500,--
Meldungen die mit Z 1 bei uns eingehen, werden durch uns
an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet
Auskünfte bei der Deutschen Bundesbank Hotline 0800 1234 111 (entgeltfrei)
Weitere Informationen sowie Z 4 Vordrucke als Download gibt es im Internet unter http://www.bundesbank.de/meldewesen/mw_aussenwirtschaft.php.








