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Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird SEPA in den europäischen Staaten umgesetzt?

Die neuen SEPA-Produkte sollen innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz gelten.

Die Schweizer Banken werden in Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen umsetzen. Für Überweisungen wird dies bereits im Jahr 2008 erfolgen. Daher werden Schweizer Banken ab 2008 am neuen „SEPA-Überweiungsverfahren“ teilnehmen.

Der Verwendung der neuen €uro-Lastschrift (SEPA Direct Debit –SDD) stehen derzeit noch laufende rechtliche Umsetzungsmaßnahmen der EU entgegen. Das neue „SEPA-Lastschriftverfahren“ wird zwar bei uns ab 2008 technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Eine entsprechende EU-Richtlinie wurde nunmehr verabschiedet und soll bis zum 1. November 2009 im jeweiligen nationalen Recht umgesetzt werden.

Der vollumfängliche Einsatz des neuen „SEPA-Lastschriftverfahrens“ wird daher erst Ende 2009 nach der Umsetzung der EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein.

Wir werden Sie entsprechend informieren, sobald wir dieses neue SEPA-Verfahren für Sie einführen werden.

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